+37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …

37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …

Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen entsprechend den Erläuterungen in Abschnitt 2 jährlich einholen von:

  • a. Instituten auf konsolidierter oder Einzelebene im Einklang mit Anhang I und gegebenenfalls Anhang II in der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Weise.
  • b. Wertpapierfirmen auf konsolidierter oder Einzelebene im Einklang mit Anhang II und in der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Weise.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/