+37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …
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37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …
Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen entsprechend den Erläuterungen in Abschnitt 2 jährlich einholen von: - a. Instituten auf konsolidierter oder Einzelebene im Einklang mit Anhang I und gegebenenfalls Anhang II in der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Weise.
- b. Wertpapierfirmen auf konsolidierter oder Einzelebene im Einklang mit Anhang II und in der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Weise.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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