+6. Datenerfassung durch die zuständigen Behörden
---+37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …

6. Datenerfassung durch die zuständigen Behörden

6. Datenerfassung durch die zuständigen Behörden

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …

Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen entsprechend den Erläuterungen in Abschnitt 2 jährlich einholen von:

  • a. Instituten auf konsolidierter oder Einzelebene im Einklang mit Anhang I und gegebenenfalls Anhang II in der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Weise.
  • b. Wertpapierfirmen auf konsolidierter oder Einzelebene im Einklang mit Anhang II und in der in den vorliegenden Leitlinien festgelegten Weise.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/