+43. Sofern die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keine Daten über Personen mit hohem …
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43. Sofern die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keine Daten über Personen mit hohem …
Sofern die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keine Daten über Personen mit hohem Einkommen zu übermitteln haben, sollten sie die EBA bis zum 15. Juli jeden Jahres unter Verwendung der für die Datenerfassung eingesetzten IT-Anwendung entsprechend informieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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