+53. Die zuständigen Behörden sollten so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu …
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53. Die zuständigen Behörden sollten so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu …
Die zuständigen Behörden sollten so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu unstimmigen Daten bereitstellen. Die zuständigen Behörden sollten eng mit der EBA zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass bis zum 30. September der Datensatz für die Analyse stabil und von guter Qualität ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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