+ANHANG II – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034
---+s Einkommen
---+10 hohem Einkommen

ANHANG II – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034

Name der Wertpapierfirma/Gruppe: Name (Freitext)

EU-Mitgliedstaat/EWR-Land, auf den oder das sich die Daten beziehen: Bitte Mitgliedstaat auswählen

Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr n): Jahr

Vergütungsstufe (1 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR; 2 Mio. EUR bis unter 3 Mio. EUR usw.): Bitte auswählen

Zeile Bezugn Funktion /

ahme Geschäftsbereich auf die technisc hen DurchfüAufsichtsfunk Leitungsfunktio tion des n des Leitungsorga Leitungsorgans nsHandel auf Anlageberatung Portfolioverw Betrieb eines Unabhängige Alle sonstigen eigene , altung MTF/OTF Kontrollfunktio Mitarbeiter Rechnung, Auftragsausführ nen Emission oder ung Platzierung von Instrumenten

hrungss Informationen über tandard Personen mit hohem

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
s Einkommen

1 Zahl der Personen in der Geschäftsleitung

2 Zahl der Personen in Kontrollfunktionen

3 Zahl der sonstigen Mitarbeiter

4 Gesamtzahl der Personen mit hohem Einkommen 4a Davon: Zahl der männlichen Personen mit hohem Einkommen

4b Davon: Zahl der weiblichen Personen mit hohem Einkommen

4c Davon: Zahl der Personen mit hohem Einkommen mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich

5 Davon: „identifizierte Mitarbeiter“ (in Zeile 4 enthalten)

6 REM1 Gesamtbetrag der festen Zeile Vergütung (in EUR) im 2 Jahr n aller Personen mit hohem Einkommen

7 REM Davon: monetär 1

Zeile 3

8 REM Davon: Anteile oder 1 gleichwertige Zeile Beteiligungen

EU-4 a

9 REM Davon: an Anteile 1 geknüpfte Instrumente Zeile oder gleichwertige nicht

5 liquiditätswirksame Instrumente

10 Davon: andere Arten von Instrumenten gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034

10a Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln

10b Davon: gebilligte alternative Regelungen

11 REM Davon: andere Formen 1

Zeile 7

12 REM Gesamtbetrag der variablen 1 Vergütung (in EUR) im Zeile Jahr N aller Personen mit

10 hohem Einkommen

13 REM Davon: monetär 1

Zeile 11

14 REM Davon: zurückbehalten 1

Zeile 12 15 REM Davon: Anteile oder 1 gleichwertige Zeile Beteiligungen

13a

16 REM Davon: zurückbehalten 1

Zeile 14a

17 REM Davon: an Anteile 1 geknüpfte Instrumente Zeile oder gleichwertige nicht 13b liquiditätswirksame Instrumente

18 REM Davon: zurückbehalten 1

Zeile 14b

19 REM Davon: andere Arten von 1 Instrumenten gemäß Zeile Artikel 32 Absatz 1 14x Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034

20 REM Davon: zurückbehalten 1

Zeile 14y

20a Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln 20b Davon: zurückbehalten

20c Davon: gebilligte alternative Regelungen

20d Davon: zurückbehalten

21 REM Davon: andere Formen 1

Zeile 15

22 REM Davon: zurückbehalten 1

Zeile 16

Zusätzliche Informationen zu den vorstehenden Positionen (sämtliche der nachstehenden Beträge sollten ebenfalls in dem Gesamtbetrag der variablen Vergütung enthalten sein)

23 REM Garantierte variable 2 Vergütung – Zahl der Zeile Personen mit hohem 1 Einkommen

24 REM Garantierte variable 2 Vergütung – Gesamtbetrag Zeile 2

25 REM Während des 2 Geschäftsjahres gewährte Zeile Abfindungen – Zahl der 6 Personen mit hohem Einkommen 26 REM Während des 2 Geschäftsjahres gewährte Zeile Abfindungen – 7 Gesamtbetrag

27 Zahl der Empfänger von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N

28 Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersvorsorgeleistungen im Jahr N

29 Gesamtbetrag der für Mehrjahreszeiträume gewährten variablen Vergütung im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr verlängert werden

30 Für Wertpapierfirmen, für die eine Ausnahmeregelung auf institutioneller Ebene gilt

Zahl der Personen mit hohem Einkommen, für die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten

31 Für Wertpapierfirmen, für die eine Ausnahmeregelung auf institutioneller Ebene gilt Davon: variable Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die identifizierte Mitarbeiter sind, wenn für die Wertpapierfirma die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten

32 Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die keine identifizierten Mitarbeiter sind

33 Gesamtbetrag der festen Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die keine identifizierten Mitarbeiter sind EBA Public

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/