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13 REM Davon: monetär 1 Zeile 11 14 REM Davon: zurückbehalten 1 Zeile 12 15 REM Davon: Anteile oder 1 gleichwertige Zeile Beteiligungen 13a 16 REM Davon: zurückbehalten 1 Zeile 14a 17 REM Davon: an Anteile 1 geknüpfte Instrumente Zeile oder gleichwertige nicht 13b liquiditätswirksame Instrumente 18 REM Davon: zurückbehalten 1 Zeile 14b 19 REM Davon: andere Arten von 1 Instrumenten gemäß Zeile Artikel 32 Absatz 1 14x Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034 20 REM Davon: zurückbehalten 1 Zeile 14y 20a Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln 20b Davon: zurückbehalten 20c Davon: gebilligte alternative Regelungen 20d Davon: zurückbehalten 21 REM Davon: andere Formen 1 Zeile 15 22 REM Davon: zurückbehalten 1 Zeile 16 Zusätzliche Informationen zu den vorstehenden Positionen (sämtliche der nachstehenden Beträge sollten ebenfalls in dem Gesamtbetrag der variablen Vergütung enthalten sein) 23 REM Garantierte variable 2 Vergütung – Zahl der Zeile Personen mit hohem 1 Einkommen 24 REM Garantierte variable 2 Vergütung – Gesamtbetrag Zeile 2 25 REM Während des 2 Geschäftsjahres gewährte Zeile Abfindungen – Zahl der 6 Personen mit hohem Einkommen 26 REM Während des 2 Geschäftsjahres gewährte Zeile Abfindungen – 7 Gesamtbetrag 27 Zahl der Empfänger von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N 28 Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersvorsorgeleistungen im Jahr N 29 Gesamtbetrag der für Mehrjahreszeiträume gewährten variablen Vergütung im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr verlängert werden 30 Für Wertpapierfirmen, für die eine Ausnahmeregelung auf institutioneller Ebene gilt Zahl der Personen mit hohem Einkommen, für die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten 31 Für Wertpapierfirmen, für die eine Ausnahmeregelung auf institutioneller Ebene gilt Davon: variable Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die identifizierte Mitarbeiter sind, wenn für die Wertpapierfirma die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 gelten 32 Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die keine identifizierten Mitarbeiter sind 33 Gesamtbetrag der festen Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die keine identifizierten Mitarbeiter sind EBA Public
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