+Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034
---+1. Anwendungsbereich der Datenerfassung
---+1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen
------+12. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte das …
------+13. Einzelne Institute, einschließlich Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung von Artikel 1 Absatz …
------+14. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von …
---+1.2 Kreis der Wertpapierfirmen, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/ 2034 unterliegen
------+15. Bei der Anwendung der Leitlinien auf konsolidierter Ebene gemäß Absatz 3 sollte die …
------+16. Eine einzelne Wertpapierfirma, die nicht gemäß Absatz 3 dem Konsolidierungskreis angehört …
------+17. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass Zweigniederlassungen von …
---+2. Verfahrensspezifikationen für Unternehmen
------+18. Die Daten über Personen mit hohem Einkommen (siehe auch Anhang IV) sollten der zuständigen …
------+19. Die in Absatz 18 Buchstabe a dargestellte Übermittlung von Daten sollte in Anhang I alle …
------+20. Vor der Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen an die zuständigen Behörden …
------+21. Wenn die Unternehmen keine Personen mit hohem Einkommen zu melden haben, müssen diese …
---+3. Allgemeine Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen
------+22. Für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem sich Personen mit hohem Einkommen befinden, sollten …
------+23. Unternehmen sollten die erforderlichen Informationen unter Verwendung der …
------+24. Alle Mitarbeiter, denen für das Geschäftsjahr eine Vergütung von mindestens 1 Mio. EUR gewährt …
------+25. Werden Daten über Personen mit hohem Einkommen von Unternehmen gemeldet, die Finanzzahlen in …
------+26. Die Zahl der Personen mit hohem Einkommen sollte als Zahl natürlicher Personen …
------+27. Die Zahl der Einzelpersonen in der Zeile „Zahl der Personen in Kontrollfunktionen“ sollte alle …
------+28. Personen mit hohem Einkommen sind dem EU-Mitgliedstaat, der Funktion oder dem Geschäftsbereich …
------+29. Informationen über die Vergütung von Personen mit hohem Einkommen und die jeweiligen Elemente …
------+30. Personen mit hohem Einkommen, die eine berufliche Tätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb …
------+31. Die Zuordnung der Vergütung zum festen und zum variablen Vergütungsbestandteil sollte, soweit …
------+32. Nicht monetäre Vergütungsbestandteile sollten mit ihrem monetären Gegenwert (z. B. versteuerter …
------+33. Abfindungen, garantierte variable Vergütungen und freiwillige Altersversorgungsleistungen …
------+34. Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem …
---+4. Zusätzliche Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen in Anhang I
------+35. Für die Zuordnung von Personen mit hohem Einkommen zu Funktionen oder Geschäftsbereichen in …
---+5. Zusätzliche Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen in Anhang II
------+36. Für die Zuordnung von Mitarbeitern zu Funktionen oder Geschäftsbereichen in Anhang II sollten …
---+6. Datenerfassung durch die zuständigen Behörden
------+37. Die zuständigen Behörden sollten die erforderlichen Daten über Personen mit hohem Einkommen …
---+7. Datenaggregation durch die zuständigen Behörden
------+38. Die zuständigen Behörden sollten die in ihrem Mitgliedstaat von den Unternehmen erhobenen Daten …
------+39. Die Daten über Personen mit hohem Einkommen sollten zudem nach Vergütungsstufe gemäß Artikel 75 …
------+40. Vor der Datenaggregation sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass nur Unternehmen …
------+41. Sofern es in einem Mitgliedstaat mehr als eine zuständige Behörde gibt, beispielsweise eine für …
---+8. Übermittlung der Daten durch die zuständigen Behörden an die EBA
------+42. Die zuständigen Behörden sollten die gemäß dem vorstehenden Abschnitt aggregierten Daten über …
------+43. Sofern die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keine Daten über Personen mit hohem …
---+9. Qualität der Daten
------+44. Die Unternehmen und zuständigen Behörden sollten über geeignete Verfahren und Kontrollen …
------+45. Die Unternehmen und zuständigen Behörden sollten die Vollständigkeit und Plausibilität der …
------+46. Die Unternehmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Summe der …
------+47. Im Einklang mit den anwendbaren Mindestanforderungen nach der Richtlinie 2013/36/EU und der …
------+48. Für Institute sollte das Verhältnis zwischen der variablen und der festen Vergütung für …
------+49. Bei der Überprüfung der Vollständigkeit der Daten über Personen mit hohem Einkommen sollten die …
------+50. Die zuständigen Behörden sollten Plausibilitätsprüfungen durchführen, um zu bestätigen, dass …
------+51. Wenn den zuständigen Behörden Entwicklungen bekannt sind, durch die sich die Zahl der Personen …
------+52. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Daten ersuchen, die …
------+53. Die zuständigen Behörden sollten so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu …
------+54. Bei der Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß den vorliegenden …
---+ANHANG I – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU
------+dards
------+to ITS respectively)
---+ANHANG II – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034
------+s Einkommen
------+10 hohem Einkommen
---+ANHANG III – Datenqualitätsprüfungen
------+Zeile Datenqualitätsprüfung
---+ANHANG IV – Übersicht über die Datenübermittlungen für Personen mit hohem Einkommen

Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034

Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Anwendungsbereich der Datenerfassung

1. Anwendungsbereich der Datenerfassung

1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen

1.1 Kreis der Institute, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen

1.2 Kreis der Wertpapierfirmen, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/ 2034 unterliegen

1.2 Kreis der Wertpapierfirmen, die der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/ 2034 unterliegen

2. Verfahrensspezifikationen für Unternehmen

2. Verfahrensspezifikationen für Unternehmen

3. Allgemeine Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen

3. Allgemeine Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen

4. Zusätzliche Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen in Anhang I

4. Zusätzliche Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen in Anhang I

5. Zusätzliche Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen in Anhang II

5. Zusätzliche Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen in Anhang II

6. Datenerfassung durch die zuständigen Behörden

6. Datenerfassung durch die zuständigen Behörden

7. Datenaggregation durch die zuständigen Behörden

7. Datenaggregation durch die zuständigen Behörden

8. Übermittlung der Daten durch die zuständigen Behörden an die EBA

8. Übermittlung der Daten durch die zuständigen Behörden an die EBA

9. Qualität der Daten

9. Qualität der Daten

ANHANG I – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU

Name des Instituts/der Wertpapierfirma/der Gruppe, für die Titel VII der Richtlinie 2013/36/EU

Name

gilt:

EU-Mitgliedstaat/EWR-Land, auf den oder das sich die Daten beziehen: Ländercode

Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N): Jahr

Vergütungsstufe (1 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR; 2 Mio. EUR bis unter 3 Mio. EUR usw.): Höhe der Vergütungsstufe

Zeile Bezugnah Funktion /

me auf Geschäftsbereich die technisch en Durchfüh rungsstan dards Informationen überAufsichtsfu Leitungsfunktio Investmentba Privatkunde Vermögensve Unternehmens Unabhängige Alle nktion des n des nking ngeschäft rwaltung funktionen Kontrollfunkti anderen Leitungsorg Leitungsorgans onen Personen ans mit hohem EinkommenAlle Personen mit hohem Einkommen in Wertpapierfirm en, die Artikel 25 und Artikel 34 der Richtlinie (EU)

Personen mit 2019/2034 hohem Einkommen unterliegen

1 Zahl der Personen in der Geschäftsleitung

2 Zahl der Personen in Kontrollfunktionen

3 Zahl der sonstigen Mitarbeiter 4 Gesamtzahl der Personen mit hohem Einkommen

4a Davon: Zahl der männlichen Personen mit hohem Einkommen

4b Davon: Zahl der weiblichen Personen mit hohem Einkommen

4c Davon: Zahl der Personen mit hohem Einkommen mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich

5 Davon: „identifizierte Mitarbeiter“

(in Zeile 4 enthalten)

5a Davon: Zahl der Personen mit hohem Einkommen (in Zeile 4 enthalten) in Tochterunterneh men, die besonderen Vergütungsanford erungen gemäß anderen Unionsrechtsakten im Einklang mit Artikel 109 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen

6 REM1 Gesamtbetrag der Zeile 2 festen Vergütung für alle Personen mit hohem Einkommen (in EUR)

7 REM 1 Davon: monetär

Zeile 3

8 REM 1 Davon: Anteile Zeile oder gleichwertige Beteiligungen EU-4 a

9 REM 1 Davon: an Anteile Zeile 5 geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksam e Instrumente

10 REM 1 Davon: andere Zeile Instrumente

EU-5x 11 REM 1 Davon: andere Zeile 7 Formen

12 REM 1 Gesamtwert der Zeile 10 variablen Vergütung für alle Personen mit hohem Einkommen (in EUR)

13 REM 1 Davon: monetär Zeile 11

14 REM 1 Davon: Zeile 12 zurückbehalten

15 REM 1 Davon: Anteile Zeile 13 oder gleichwertige a Beteiligungen

16 REM 1 Davon: Zeile 14 zurückbehalten a

17 REM 1 Davon: an Anteile Zeile 13 geknüpfte b Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksam e Instrumente

18 REM 1 Davon: Zeile 14 zurückbehalten b

19 REM 1 Davon: andere Zeile 14 Instrumente x 20 REM 1 Davon: Zeile 14 zurückbehalten y

21 REM 1 Davon: andere Zeile 15 Formen

22 REM 1 Davon: Zeile 16 zurückbehalten

Bezugnah me auf die technisch Zusätzliche Informationen zu den vorstehenden Positionen (sämtliche der nachstehenden Beträge sollten ebenfalls in dem Gesamtbetrag der variablen en Vergütung bzw. den Gesamtbetrag der festen Vergütung enthalten sein) Durchfüh rungsstan

ANHANG II – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034

Name der Wertpapierfirma/Gruppe: Name (Freitext)

EU-Mitgliedstaat/EWR-Land, auf den oder das sich die Daten beziehen: Bitte Mitgliedstaat auswählen

Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr n): Jahr

Vergütungsstufe (1 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR; 2 Mio. EUR bis unter 3 Mio. EUR usw.): Bitte auswählen

Zeile Bezugn Funktion /

ahme Geschäftsbereich auf die technisc hen DurchfüAufsichtsfunk Leitungsfunktio tion des n des Leitungsorga Leitungsorgans nsHandel auf Anlageberatung Portfolioverw Betrieb eines Unabhängige Alle sonstigen eigene , altung MTF/OTF Kontrollfunktio Mitarbeiter Rechnung, Auftragsausführ nen Emission oder ung Platzierung von Instrumenten

hrungss Informationen über tandard Personen mit hohem

ANHANG III – Datenqualitätsprüfungen

Institute, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden sollten die folgenden Datenqualitätsprüfungen für ANHANG I bzw. ANHANG II anwenden.

ANHANG IV – Übersicht über die Datenübermittlungen für Personen mit hohem Einkommen

Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen auf höchster Konsolidierungsebene (auf konsolidierter Basis)

MeldepflichtigerZu übermittelnde Informationen Anhang I Anhang II Daten auf konsolidierter Basis , Daten zu allen Personen einschließlich aller Personen mit mit hohem Einkommen hohem Einkommen in in Wertpapierfirmen Unternehmen im aufsichtlichen ( Einzelbasis ), die den Konsolidierungskreis, die der Artikeln 25 und 34 der entsprechenden Funktion oder Richtlinie (EU) dem Geschäftsbereich 2019/2034 unterliegen, zugewiesen sind. die der entsprechenden
EU-Mutterinstitut, EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder gemischte EU-MutterfinanzholdinggesellschaftFunktion oder dem Die Daten zu Personen mit Geschäftsbereich hohem Einkommen in zugewiesen sind. nachgeordneten
Sofern Artikel 1 Absatz 2 oder 5 undWertpapierfirmen ( Einzelbasis ), die den Artikeln 25 und 34 der (Die Summe der Daten
Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 Anwendung finden:Richtlinie (EU) 2019/2034 in Anhang II sollte den unterliegen, werden in die Angaben in Anhang I in Spalte „Alle Personen mit der Spalte „Alle
EU-Mutterwertpapierfirma, EU-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft.hohem Einkommen in Personen mit hohem Wertpapierfirmen, die Einkommen in Artikel 25 und Artikel 34 der Wertpapierfirmen, die Richtlinie (EU) 2019/2034 den Artikeln 25 und unterliegen“ in Anhang I Artikel 34 der Richtlinie aufgenommen; dies schließt (EU) 2019/2034 auch Mitarbeiter in unterliegen“ Wertpapierfirmen, die entsprechen.) Artikel 109 Absatz 5 oder 6 der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, ein.
Eine EU-Mutterwertpapierfirma, EU-Nicht anwendbar Daten auf konsolidierter

Mutterinvestmentholdinggesellschaft Basis oder gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft (Artikel 1 Absätze 2 oder 5 der Verordnung (EU) 2019/2033 gelten nicht), die den Artikeln 25 und 34 der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt und nicht zum Konsolidierungskreis eines EU-Mutterinstituts, der EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder der gemischten EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft gehört. EBA Public

Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen auf Einzelbasis (nur wenn das Institut/die Wertpapierfirma nicht in den konsolidierten Daten auf EU-Ebene enthalten ist)

Institut undAnhang I: Einzelbasis Nicht anwendbar

Wertpapierfirma, wenn Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 gilt

Wertpapierfirma (Artikel 1 Absätze 2Nicht anwendbar Anhang II: Einzelbasis

und 5 der Verordnung über Wertpapierfirmen gelten nicht), die den Artikeln 25 und 34 der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/