+17. Innerhalb der Kategorien 1 bis 3 können die zuständigen Behörden eine Wertpapierfirma im …

17. Innerhalb der Kategorien 1 bis 3 können die zuständigen Behörden eine Wertpapierfirma im …

Innerhalb der Kategorien 1 bis 3 können die zuständigen Behörden eine Wertpapierfirma im Einzelfall in eine höhere oder niedrigere Kategorie der Liste (maximal eine Kategoriestufe) einstufen, als nach den in Absatz 15 genannten Kriterien vorgesehen. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden Aspekte wie den Umfang und die Komplexität der Geschäfte, den Umfang der Handelstätigkeiten, die Höhe der gehaltenen Kundengelder, das Risikoprofil der Wertpapierfirma und alle anderen relevanten Aspekte berücksichtigen. Bei einer solchen Neukategorisierung sollten die zuständigen Behörden bestrebt sein, eine ausreichende Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zwischen Wertpapierfirmen derselben Kategorie zu gewährleisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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