+18. Die zuständigen Behörden sollten die Kategorisierung auf die aufsichtlichen Meldedaten sowie …
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18. Die zuständigen Behörden sollten die Kategorisierung auf die aufsichtlichen Meldedaten sowie …
Die zuständigen Behörden sollten die Kategorisierung auf die aufsichtlichen Meldedaten sowie auf die Ergebnisse der vorläufigen Geschäftsmodellanalyse (siehe Abschnitt 4.2) stützen. Die Kategorisierung sollte jährlich oder im Fall einer wesentlichen Änderung der Geschäftstätigkeiten überprüft werden. Wird eine Wertpapierfirma in eine andere Kategorie eingestuft, sollte bei der Festlegung des Zeitplans für die nächste Bewertung der SREP-Elemente das letzte Jahr eines vollständig abgeschlossenen SREP-Zyklus herangezogen werden. 2.1.2 Fortlaufende Risikobewertung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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