+19. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder …

19. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder …

Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann, fortlaufend wie folgt bewerten:

8 Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349). 9

  • a. Überwachung der Schlüsselindikatoren (siehe Titel 3);
  • b. Geschäftsmodellanalyse (siehe Titel 4);
  • c. Bewertung der internen Governance und der firmenweiten Kontrollen (siehe Titel 5);
  • d. Bewertung der Kapitalrisiken (siehe Titel 6) und
  • e. Bewertung der Liquiditätsrisiken (siehe Titel 8).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/