+19. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder …
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19. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder …
Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann, fortlaufend wie folgt bewerten: 8 Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349). 9 - a. Überwachung der Schlüsselindikatoren (siehe Titel 3);
- b. Geschäftsmodellanalyse (siehe Titel 4);
- c. Bewertung der internen Governance und der firmenweiten Kontrollen (siehe Titel 5);
- d. Bewertung der Kapitalrisiken (siehe Titel 6) und
- e. Bewertung der Liquiditätsrisiken (siehe Titel 8).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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