+25. Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer …

25. Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer …

Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer Wertpapierfirma mittels der in Titel 10 beschriebenen SREP-Gesamtbewertung fortlaufend überprüfen. Auf diese Weise können die zuständigen Behörden das Risikopotenzial für einen möglichen Ausfall der Wertpapierfirma angesichts der Angemessenheit der Eigenmittel- und Liquiditätsressourcen, der internen Governance, der Kontrollen und/oder des Geschäftsmodells oder der Geschäftsstrategie der Wertpapierfirma ermitteln. Auf der Grundlage der SREP-Gesamtbewertung kann dann bestimmt werden, ob Frühinterventionsmaßnahmen ergriffen werden müssen, und/oder es kann festgestellt werden, ob die Wertpapierfirma als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend zu erachten ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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