+25. Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer …
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25. Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer …
Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer Wertpapierfirma mittels der in Titel 10 beschriebenen SREP-Gesamtbewertung fortlaufend überprüfen. Auf diese Weise können die zuständigen Behörden das Risikopotenzial für einen möglichen Ausfall der Wertpapierfirma angesichts der Angemessenheit der Eigenmittel- und Liquiditätsressourcen, der internen Governance, der Kontrollen und/oder des Geschäftsmodells oder der Geschäftsstrategie der Wertpapierfirma ermitteln. Auf der Grundlage der SREP-Gesamtbewertung kann dann bestimmt werden, ob Frühinterventionsmaßnahmen ergriffen werden müssen, und/oder es kann festgestellt werden, ob die Wertpapierfirma als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend zu erachten ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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