+47. Die zuständigen Behörden sollten bezüglich des Umfangs, der Häufigkeit und der Intensität der …
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47. Die zuständigen Behörden sollten bezüglich des Umfangs, der Häufigkeit und der Intensität der …
Die zuständigen Behörden sollten bezüglich des Umfangs, der Häufigkeit und der Intensität der Aufsichtstätigkeit und des Dialogs mit einer Wertpapierfirma sowie im Hinblick auf die erwartete Einhaltung der Standards durch die Wertpapierfirma den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwenden, wobei jeweils die in Tabelle 2 angegebene Kategorie der Wertpapierfirma zu beachten ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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