+48. Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden in Bezug auf die …
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48. Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden in Bezug auf die …
Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden in Bezug auf die verhältnismäßige Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit dem Grundsatz des Mindestmaßes an Überwachung folgen, wie in den folgenden Unterkapiteln und in Tabelle 2 beschrieben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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