+75. Für Wertpapierfirmen der Kategorie 3, deren Tätigkeiten weniger umfangreich und weniger komplex …

75. Für Wertpapierfirmen der Kategorie 3, deren Tätigkeiten weniger umfangreich und weniger komplex …

Für Wertpapierfirmen der Kategorie 3, deren Tätigkeiten weniger umfangreich und weniger komplex sind, können die zuständigen Behörden bei der Geschäftsmodellanalyse und der Score-Vergabe ein vereinfachtes Verfahren anwenden. In diesen Fällen sollten die zuständigen Behörden mindestens die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die Nachhaltigkeit der Strategie der Wertpapierfirmen unter Berücksichtigung ihres Geschäftsumfelds bewerten und die wesentlichen Anfälligkeiten ermitteln. Für Wertpapierfirmen der Kategorie 3 sollten die zuständigen Behörden im Einzelfall entscheiden, ob und in welcher Form die Geschäftsmodellanalyse durchzuführen ist. Diese sollte mindestens einen umfassenden Überblick darüber geben, wie diese Wertpapierfirmen Renditen erzielen, und die Anfälligkeiten identifizieren, denen sie ausgesetzt sind und die ihre Fähigkeit zur Erzielung solcher Renditen beeinträchtigen könnten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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