+79. Die zuständigen Behörden sollten diese erste Beurteilung zu folgenden Zwecken verwenden: a. …

79. Die zuständigen Behörden sollten diese erste Beurteilung zu folgenden Zwecken verwenden: a. …

Die zuständigen Behörden sollten diese erste Beurteilung zu folgenden Zwecken verwenden:

  • a. Bestimmung der Wesentlichkeit von Geschäftstätigkeiten: Die zuständigen Behörden sollten bestimmen, welche geografischen Regionen, Tochterunternehmen/Zweigstellen, Tätigkeiten und gegebenenfalls Geschäftsfelder oder Produktlinien aufgrund ihres Beitrags zum Gewinn (insbesondere auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung), ihres Risikos

24 (einschließlich K-Faktoren oder anderer Risikomessgrößen) und/oder ihrer organisatorischen Prioritäten die bedeutendsten sind. Anhand dieser Informationen sollten die Schwerpunkte ermittelt werden, auf die sich die Geschäftsmodellanalyse konzentrieren sollte (siehe Abschnitt 4.3).

  • b. Ermittlung der Peer-Gruppe: Die zuständigen Behörden können i) die entsprechende Peer-Gruppe für die Wertpapierfirma ermitteln; ii) für die Geschäftsmodellanalyse kann die Peer-Gruppe auf der Grundlage konkurrierender Produktlinien/Geschäftsfelder bestimmt werden, die auf die gleichen Gewinnquellen oder Kunden abzielen.
  • c. Unterstützung bei der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: Die Ergebnisse der ersten Beurteilung können dabei helfen, die angemessene Granularität der Bewertung zu ermitteln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/