+102. Die zuständigen Behörden sollten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um …
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102. Die zuständigen Behörden sollten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um …
Die zuständigen Behörden sollten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die von den Wertpapierfirmen festgelegten Regelungen zur internen Governance, auch im Rahmen von Wertpapierfirmengruppen, mit dem individuellen Risikoprofil der Firma und der Gruppe in Einklang stehen, ihrer Größe und internen Organisation entsprechen, für ihr jeweiliges Geschäftsmodell zweckdienlich sind, für die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäfte geeignet und für das wirksame Erreichen der Ziele der jeweiligen aufsichtlichen Anforderungen ausreichend sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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