+118. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein angemessenes …
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118. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein angemessenes …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein angemessenes Risikomanagementrahmenwerk sowie angemessene Risikomanagementverfahren eingerichtet hat. Die zuständigen Behörden sollten mindestens Folgendes prüfen: - a. Risikostrategie, Risikobereitschaft und Risikomanagementrahmenwerk;
- b. ICARAP-Rahmen;
- c. Sensitivität gegenüber Konjunkturschwankungen.
5.6.1 Risikomanagementrahmenwerk, Risikobereitschaft und Risikostrategie
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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