+118. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein angemessenes …

118. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein angemessenes …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein angemessenes Risikomanagementrahmenwerk sowie angemessene Risikomanagementverfahren eingerichtet hat. Die zuständigen Behörden sollten mindestens Folgendes prüfen:

  • a. Risikostrategie, Risikobereitschaft und Risikomanagementrahmenwerk;
  • b. ICARAP-Rahmen;
  • c. Sensitivität gegenüber Konjunkturschwankungen.

5.6.1 Risikomanagementrahmenwerk, Risikobereitschaft und Risikostrategie

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/