+122. Werden Wertpapierfirmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht …

122. Werden Wertpapierfirmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht …

Werden Wertpapierfirmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen, von ihren zuständigen Behörden aufgefordert, die Anforderungen gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/2034 anzuwenden, sollten die zuständigen Behörden die Bewertung durchführen, wenn sie dies für notwendig erachten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/