+122. Werden Wertpapierfirmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht …
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122. Werden Wertpapierfirmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht …
Werden Wertpapierfirmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen, von ihren zuständigen Behörden aufgefordert, die Anforderungen gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/2034 anzuwenden, sollten die zuständigen Behörden die Bewertung durchführen, wenn sie dies für notwendig erachten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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