+141. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Wertpapierfirma: a. einen Notfallplan und …
|
141. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Wertpapierfirma: a. einen Notfallplan und …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Wertpapierfirma: - a. einen Notfallplan und einen Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aufgestellt und getestet hat, damit die Wertpapierfirma angemessen auf Notsituationen reagieren kann und in der Lage ist, ihre wichtigsten Geschäftstätigkeiten und Funktionen im Fall einer Unterbrechung ihrer üblichen Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten,
- b. ihren Notfallplan und ihren Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs angemessen dokumentiert und umgesetzt hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|