+5.9 Notfallplan und Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
---+140. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein wirksames …
---+141. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Wertpapierfirma: a. einen Notfallplan und …
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5.9 Notfallplan und Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
5.9 Notfallplan und Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
1. Übersicht
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Regulierung |
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140. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein wirksames …
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Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma ein wirksames Notfallmanagement eingerichtet hat, um in der Lage zu sein, den kontinuierlichen 49 Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und Verluste im Fall von schwerwiegenden Betriebsstörungen zu begrenzen.
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141. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Wertpapierfirma: a. einen Notfallplan und …
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Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Wertpapierfirma: - a. einen Notfallplan und einen Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aufgestellt und getestet hat, damit die Wertpapierfirma angemessen auf Notsituationen reagieren kann und in der Lage ist, ihre wichtigsten Geschäftstätigkeiten und Funktionen im Fall einer Unterbrechung ihrer üblichen Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten,
- b. ihren Notfallplan und ihren Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs angemessen dokumentiert und umgesetzt hat.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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