+162. Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung …
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162. Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung …
Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung der Wertpapierfirma festlegen. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob für eine geordnete Abwicklung der Geschäfte von Wertpapierfirmen ein Zeitraum von mehr als drei Monaten erforderlich wäre. 57
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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