+208. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für …

208. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob

  • a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Governance in Bezug auf Bewertungsanpassungen ausreichend solide sind, insbesondere im Hinblick auf weniger liquide Positionen, und mit der Strategie der Wertpapierfirma in Einklang stehen;
  • b. die IT-Systeme und -Prozesse im Zusammenhang mit dem Bewertungsrahmen robust sind;

18 Delegierte Verordnung (EU) 2016/101 der Kommission vom 26. Oktober 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die vorsichtige Bewertung nach Artikel 105 Absatz 14 (ABl. L 021 vom 28.1.2016, S. 54). 69

  • c. die Angemessenheit der von den Wertpapierfirmen vorgenommenen Anpassungen regelmäßig überprüft wird.

Modellrisiko

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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