+268. Um einer möglicherweise unzulänglichen Eigenkapitalausstattung, auch unter ungünstigen …

268. Um einer möglicherweise unzulänglichen Eigenkapitalausstattung, auch unter ungünstigen …

Um einer möglicherweise unzulänglichen Eigenkapitalausstattung, auch unter ungünstigen Bedingungen, entgegenzuwirken, sollten die zuständigen Behörden geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, einschließlich gegebenenfalls der Erstellung und Bekanntmachung von Empfehlungen für zusätzliche Eigenmittel (P2G), d. h. der erwarteten Kapitalausstattung der Wertpapierfirma, um sicherzustellen, dass Konjunkturschwankungen nicht zu einem Verstoß gegen Anforderungen für Eigenmittel und zusätzliche Eigenmittel führen oder die Fähigkeit der Wertpapierfirma gefährden, ihre Tätigkeiten in geordneter Weise abzuwickeln und einzustellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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