+269. Bei der Festlegung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung und gegebenenfalls der P2G sollten …
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269. Bei der Festlegung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung und gegebenenfalls der P2G sollten …
Bei der Festlegung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung und gegebenenfalls der P2G sollten die zuständigen Behörden - a. etwaige Aufsichtsmaßnahmen berücksichtigen, die die zuständige Behörde auf eine Wertpapierfirma gemäß Titel 10 und unter Berücksichtigung der Absätzen 291 bis 293 angewandt hat oder plant, anzuwenden;
- b. die Entscheidung, eine zusätzliche Eigenmittelanforderung und Empfehlungen vorzuschreiben, nachvollziehbar begründen;
- c. die zusätzliche Eigenmittelanforderung und Empfehlungen einheitlich anwenden, um kohärente Aufsichtsergebnisse für alle Wertpapierfirmen zu gewährleisten.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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