+291. Falls die zuständigen Behörden bei der laufenden Überprüfung der internen Ansätze gemäß den …
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291. Falls die zuständigen Behörden bei der laufenden Überprüfung der internen Ansätze gemäß den …
Falls die zuständigen Behörden bei der laufenden Überprüfung der internen Ansätze gemäß den Anforderungen von Artikel 37 der Richtlinie (EU) 2019/2034 Modellmängel feststellen, die zu einer Unterschätzung der in der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Mindesteigenmittelanforderungen führen könnten, sollten sie eine zusätzliche Eigenmittelanforderung für solche Mängel festlegen, wenn diese Maßnahme als angemessener als andere Aufsichtsmaßnahmen (z. B. die Auflage für Wertpapierfirmen, ihre Modelle anzupassen) erachtet wird. Diese zusätzliche Eigenmittelanforderung sollte lediglich als vorübergehende Maßnahme festgelegt werden, die während der Behebung der Mängel anzuwenden ist. 92 7.2.3 Bestimmung der Eigenmittel oder anderer Maßnahmen zur Behebung von Mängeln bei der Anpassung der vorsichtigen Bewertung des Handelsbuchs
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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