+292. Stellen die zuständigen Behörden bei ihren Überprüfungen gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) …
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292. Stellen die zuständigen Behörden bei ihren Überprüfungen gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) …
Stellen die zuständigen Behörden bei ihren Überprüfungen gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und bei der nach Titel 6 durchgeführten Risikobewertung Mängel in Bezug auf die vorsichtige Bewertung der Handelsbuchpositionen der Wertpapierfirma fest, die zu einer Unterschätzung der K-NPR-Anforderung gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2019/2033 führen könnten, sollten sie eine zusätzliche Eigenmittelanforderung festlegen, um solche Mängel zu decken. Eine solche zusätzliche Eigenmittelanforderung sollte nur dann festgelegt werden, wenn sie angemessener ist als jede andere Aufsichtsmaßnahme, und sie sollte nur als vorübergehende Maßnahme beibehalten werden, bis die Mängel behoben sind. 7.2.4 Bestimmung zusätzlicher Eigenmittel oder anderer Maßnahmen zur Deckung anderer Mängel
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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