+294. Wenn eine Wertpapierfirma, die die Voraussetzungen für die Einstufung als klein und nicht …
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294. Wenn eine Wertpapierfirma, die die Voraussetzungen für die Einstufung als klein und nicht …
Wenn eine Wertpapierfirma, die die Voraussetzungen für die Einstufung als klein und nicht verflochten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 nicht erfüllt, wiederholt keine angemessene Eigenmittelausstattung zur Erfüllung der gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 mitgeteilten Empfehlungen zu zusätzlichen Eigenmitteln bildet oder aufrechterhält, sollten die zuständigen Behörden spätestens zwei Jahre nach dem Verstoß gegen die Vorgaben eine zusätzliche Eigenmittelanforderung zur Deckung dieses zusätzlichen Risikos festlegen. Die zuständigen Behörden können diese Entscheidung aufschieben, wenn sie der Wertpapierfirma gestatten, aufgrund von Konjunkturschwankungen oder anderen firmenspezifischen Umständen die Empfehlung zu unterschreiten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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