+296. Die zuständigen Behörden sollten 𝐷𝐷 sicherstellen, dass die anwendbare zusätzliche …
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296. Die zuständigen Behörden sollten 𝐷𝐷 sicherstellen, dass die anwendbare zusätzliche …
Die zuständigen Behörden sollten 𝐷𝐷 sicherstellen, dass die anwendbare zusätzliche Eigenmittelanforderung stets dem höheren der beiden folgenden Beträge entspricht: entweder dem in Absatz 295 Buchstabe a genannten absoluten Betrag oder dem Betrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderung, der erforderlich ist, um im Falle eines Anstiegs von D und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständigen Behörden aufgrund der SREP-Bewertung einen neuen absoluten Betrag festlegen, das in Absatz 295 Buchstabe b genannte Verhältnis aufrechtzuerhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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