+296. Die zuständigen Behörden sollten 𝐷𝐷 sicherstellen, dass die anwendbare zusätzliche …

296. Die zuständigen Behörden sollten 𝐷𝐷 sicherstellen, dass die anwendbare zusätzliche …

Die zuständigen Behörden sollten 𝐷𝐷 sicherstellen, dass die anwendbare zusätzliche Eigenmittelanforderung stets dem höheren der beiden folgenden Beträge entspricht: entweder dem in Absatz 295 Buchstabe a genannten absoluten Betrag oder dem Betrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderung, der erforderlich ist, um im Falle eines Anstiegs von D und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständigen Behörden aufgrund der SREP-Bewertung einen neuen absoluten Betrag festlegen, das in Absatz 295 Buchstabe b genannte Verhältnis aufrechtzuerhalten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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