+298. Bei der Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Absatz 273 Buchstaben b bis d …

298. Bei der Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Absatz 273 Buchstaben b bis d …

Bei der Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Absatz 273 Buchstaben b bis d sollten die zuständigen Behörden darüber hinaus die wichtigsten Mängel benennen, die von diesen Anforderungen bis zu ihrer Behebung in Einklang mit den Absätzen 291 bis 293 abgedeckt werden sollen. Vor dem Hintergrund der angemessenen Aufsichtsmaßnahmen gemäß Titel 10 sollten die zuständigen Behörden die Wertpapierfirmen auffordern, angemessene Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel zu ermitteln und die voraussichtlichen Fristen für ihre Umsetzung mitzuteilen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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