+298. Bei der Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Absatz 273 Buchstaben b bis d …
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298. Bei der Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Absatz 273 Buchstaben b bis d …
Bei der Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Absatz 273 Buchstaben b bis d sollten die zuständigen Behörden darüber hinaus die wichtigsten Mängel benennen, die von diesen Anforderungen bis zu ihrer Behebung in Einklang mit den Absätzen 291 bis 293 abgedeckt werden sollen. Vor dem Hintergrund der angemessenen Aufsichtsmaßnahmen gemäß Titel 10 sollten die zuständigen Behörden die Wertpapierfirmen auffordern, angemessene Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel zu ermitteln und die voraussichtlichen Fristen für ihre Umsetzung mitzuteilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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