+299. Bei Wertpapierfirmen, die die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 …
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299. Bei Wertpapierfirmen, die die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 …
Bei Wertpapierfirmen, die die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Voraussetzungen für die Einstufung als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen nicht erfüllen, sollten die zuständigen Behörden im Falle ungünstiger Konjunkturschwankungen die jeweilige Angemessenheit der Eigenmittel bestimmen und feststellen, ob aufsichtliche Maßnahmen, einschließlich Empfehlungen zu zusätzlichen Eigenmitteln (P2G), eine revidierte Kapitalplanung und andere Maßnahmen nach Titel 10 erforderlich sind, um möglichen Unzulänglichkeiten entgegenzuwirken.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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