+302. Auf der Grundlage der Bewertung nach Absatz 301 sollten die zuständigen Behörden feststellen …

302. Auf der Grundlage der Bewertung nach Absatz 301 sollten die zuständigen Behörden feststellen …

Auf der Grundlage der Bewertung nach Absatz 301 sollten die zuständigen Behörden feststellen, ob die Eigenmittel der Wertpapierfirma ausreichen, um die geltenden Eigenmittelanforderungen, einschließlich der zusätzlichen Eigenmittelanforderung, bei ungünstigen Konjunkturschwankungen zu decken.

7.4.1 Bestimmung und Festlegung der P2G

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/