+304. Die P2G sind der als angemessen erachtete Betrag des Eigenkapitals, der festgesetzt werden …

304. Die P2G sind der als angemessen erachtete Betrag des Eigenkapitals, der festgesetzt werden …

Die P2G sind der als angemessen erachtete Betrag des Eigenkapitals, der festgesetzt werden sollte, um Konjunkturschwankungen zu berücksichtigen und gleichzeitig einem Verstoß gegen die einschlägigen Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2033 und gegen die gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 berechnete zusätzliche Eigenmittelanforderung sowie jeder Gefährdung der Fähigkeit der Wertpapierfirma zu einer geordneten Abwicklung vorzubeugen. Kommen die zuständigen Behörden zu dem Schluss, dass die Wertpapierfirma unter ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht von solchen Gefährdungen betroffen ist, können sie beschließen, keine P2G festzusetzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/