+306. Für die Zwecke der Absatz 305 sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die zur …

306. Für die Zwecke der Absatz 305 sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die zur …

Für die Zwecke der Absatz 305 sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die zur Festsetzung der P2G durchgeführten Analysen Folgendes angemessen abdecken:

  • a. alle wesentlichen Risiken, die zu der gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 festgelegten zusätzlichen Eigenmittelanforderung beitragen, und
  • b. Gegebenheiten, unter denen der Wertpapierfirma erhebliche Verluste entstehen, die die Führung ihrer Geschäfte behindern oder in denen sie ihre Geschäftstätigkeit in geordneter Weise einstellen muss.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/