+306. Für die Zwecke der Absatz 305 sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die zur …
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306. Für die Zwecke der Absatz 305 sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die zur …
Für die Zwecke der Absatz 305 sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die zur Festsetzung der P2G durchgeführten Analysen Folgendes angemessen abdecken: - a. alle wesentlichen Risiken, die zu der gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 festgelegten zusätzlichen Eigenmittelanforderung beitragen, und
- b. Gegebenheiten, unter denen der Wertpapierfirma erhebliche Verluste entstehen, die die Führung ihrer Geschäfte behindern oder in denen sie ihre Geschäftstätigkeit in geordneter Weise einstellen muss.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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