+316. Bei der Festlegung der Fristen für die Etablierung der P2G und deren Mitteilung an die …

316. Bei der Festlegung der Fristen für die Etablierung der P2G und deren Mitteilung an die …

Bei der Festlegung der Fristen für die Etablierung der P2G und deren Mitteilung an die Wertpapierfirma sollten die zuständigen Behörden mindestens berücksichtigen,

  • a. ob sich die Wertpapierfirma in Umstrukturierung oder Abwicklung befindet, und

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  • b. welche potenziellen Auswirkungen die als CET1 benannten P2G für andere Teile der Kapitalanforderungen haben können und wie sie sich auf die Fähigkeit der Wertpapierfirmen auswirken können, zusätzliche Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) oder des Ergänzungskapitals (T2) auszugeben.

7.4.3 Kapitalplanung und andere aufsichtliche Maßnahmen für eine angemessene Eigenkapitalausstattung unter Stressbedingungen

Kapitalplanung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/