+339. Für Wertpapierfirmen, bei denen es sich um Market-Maker im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 …

339. Für Wertpapierfirmen, bei denen es sich um Market-Maker im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 …

Für Wertpapierfirmen, bei denen es sich um Market-Maker im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 handelt, sollten die zuständigen Behörden die verfügbaren liquiden Mittel bewerten. Für Wertpapierfirmen, die nicht als Market-Maker gelten, sollten die zuständigen Behörden ähnliche Bewertungen vornehmen, sofern sie dies für geboten halten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/