+10.4 Anwendung von Liquiditätsmaßnahmen
---+379. Die zuständigen Behörden können besondere Liquiditätsanforderungen in Einklang mit dem Prozess …
---+380. Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer genannten spezifischen quantitativen …

10.4 Anwendung von Liquiditätsmaßnahmen

10.4 Anwendung von Liquiditätsmaßnahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
379. Die zuständigen Behörden können besondere Liquiditätsanforderungen in Einklang mit dem Prozess …

Die zuständigen Behörden können besondere Liquiditätsanforderungen in Einklang mit dem Prozess und den Kriterien vorsehen, die in Titel 9 beschrieben sind.

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380. Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer genannten spezifischen quantitativen …

Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer genannten spezifischen quantitativen Anforderungen können die zuständigen Behörden auf der Grundlage der bei der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken festgestellten Anfälligkeiten und Mängel zusätzliche Liquiditätsmaßnahmen vorschreiben, einschließlich spezifischer Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe k oder Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/