+Titel 10. SREP-Gesamtbewertung und Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen
---+10.1 Allgemeine Erwägungen
------+366. In diesem Titel werden die Ergebnisse der Bewertungen der einzelnen SREP-Elemente in einer …
------+367. Die zuständigen Behörden sollten ihre Aufsichtsbefugnisse auf der Grundlage der während der …
------+368. Bei der Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen zur Eindämmung bestimmter Mängel, die während der …
------+369. Bei der Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen oder Sanktionen zur Beseitigung aufsichtlicher Lücken …
------+370. Die zuständigen Behörden können unverzüglich Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, die in …
---+10.2 SREP-Gesamtbewertung
------+371. Für die SREP-Gesamtbewertung sollten die zuständigen Behörden die Ergebnisse der Bewertungen …
------+372. Auf der Grundlage dieser Erwägungen sollten die zuständigen Behörden die Überlebensfähigkeit …
------+373. Auf der Grundlage dieser Beurteilung sollten die zuständigen Behörden a. etwaig erforderliche …
------+374. Die SREP-Gesamtbewertung ist durch einen Score für die Überlebensfähigkeit auf der Grundlage …
------+375. Wenn die zuständigen Behörden zu dem Schluss kommen, dass eine Wertpapierfirma „ausfällt oder …
---+10.3 Anwendung von Kapitalmaßnahmen
------+376. Die zuständigen Behörden sollten eine zusätzliche Eigenmittelanforderung vorsehen und …
------+377. Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer erwähnten Anforderungen können die zuständigen …
------+378. Wenn nach einer Kontaktaufnahme mit der für die Bekämpfung von Geldwäsche und …
---+10.4 Anwendung von Liquiditätsmaßnahmen
------+379. Die zuständigen Behörden können besondere Liquiditätsanforderungen in Einklang mit dem Prozess …
------+380. Ungeachtet der in der vorstehenden Randnummer genannten spezifischen quantitativen …
---+10.5 Anwendung anderer Aufsichtsmaßnahmen
------+381. Zur Eindämmung bestimmter Mängel, die während der Bewertung der SREP-Elemente ermittelt …
------+382. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der in der Geschäftsmodellanalyse ermittelten Mängel …
------+383. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+384. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+385. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+386. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung der internen …
------+387. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+388. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+389. Basierend auf den Ergebnissen der qualitativen Revision der Stresstestprogramme und bei …
------+390. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des …
------+391. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+392. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+393. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstaben e und f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können …
------+394. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des Marktrisikos …
------+395. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+396. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+397. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+398. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des …
------+399. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+400. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstaben e und f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können …
------+401. Ungeachtet der Anforderung, gemäß Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie (EU) …
------+402. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+403. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
------+404. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
---+10.6 Aufsichtliche Reaktion bei Nichterfüllung der Anforderung zur Säule-2
------+405. Bei der Anforderung zur Säule-2 handelt es sich um eine rechtlich verpflichtende Anforderung …
---+10.7 Aufsichtliche Reaktion bei Nichterfüllung der P2G
------+406. Die zuständigen Behörden sollten überwachen, ob der Betrag der erwarteten Eigenmittel gemäß …
------+407. Wenn die Eigenmittel der Wertpapierfirma unter den von den P2G festgelegten Wert fallen oder …
------+408. Es gibt im Allgemeinen drei Situationen, in denen eine Wertpapierfirma die P2G nicht erfüllen …
------+409. Ungeachtet der besonderen aufsichtlichen Reaktionen gemäß der vorstehenden Randnummer können …
---+10.8 Wechselwirkung zwischen Aufsichts- und Frühinterventionsmaßnahmen
------+410. In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen …
------+411. Die Frühinterventionsmaßnahmen sind unbeschadet aller anderen Aufsichtsmaßnahmen anzuwenden. …
---+10.9 Wechselwirkung zwischen Aufsichtsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
------+412. Wenn die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeiten hinreichende …
------+413. Sofern die zuständigen Behörden von Aufsichtsmaßnahmen oder Sanktionen unterrichtet werden …

Titel 10. SREP-Gesamtbewertung und Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen

Titel 10. SREP-Gesamtbewertung und Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
10.1 Allgemeine Erwägungen

10.1 Allgemeine Erwägungen

10.2 SREP-Gesamtbewertung

10.2 SREP-Gesamtbewertung

10.3 Anwendung von Kapitalmaßnahmen

10.3 Anwendung von Kapitalmaßnahmen

10.4 Anwendung von Liquiditätsmaßnahmen

10.4 Anwendung von Liquiditätsmaßnahmen

10.5 Anwendung anderer Aufsichtsmaßnahmen

10.5 Anwendung anderer Aufsichtsmaßnahmen

10.6 Aufsichtliche Reaktion bei Nichterfüllung der Anforderung zur Säule-2

10.6 Aufsichtliche Reaktion bei Nichterfüllung der Anforderung zur Säule-2

10.7 Aufsichtliche Reaktion bei Nichterfüllung der P2G

10.7 Aufsichtliche Reaktion bei Nichterfüllung der P2G

10.8 Wechselwirkung zwischen Aufsichts- und Frühinterventionsmaßnahmen

10.8 Wechselwirkung zwischen Aufsichts- und Frühinterventionsmaßnahmen

10.9 Wechselwirkung zwischen Aufsichtsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

10.9 Wechselwirkung zwischen Aufsichtsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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