+388. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

388. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden von der Wertpapierfirma Folgendes verlangen:

  • a. eine Änderung der Vergütungspolitik und/oder
  • b. die Begrenzung der variablen Vergütung auf einen Prozentsatz der Nettoeinkünfte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/