+397. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

397. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …

In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden

  • a. von der Wertpapierfirma eine Verringerung des inhärenten Marktrisikos (durch Absicherung oder Verkauf von Aktiva) zu verlangen und/oder
  • b. von der Wertpapierfirma eine Erhöhung der über zentrale Gegenparteien abgewickelten Derivate verlangen.

128 Firmenrisiko

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/