+397. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
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397. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden - a. von der Wertpapierfirma eine Verringerung des inhärenten Marktrisikos (durch Absicherung oder Verkauf von Aktiva) zu verlangen und/oder
- b. von der Wertpapierfirma eine Erhöhung der über zentrale Gegenparteien abgewickelten Derivate verlangen.
128 Firmenrisiko
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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