+407. Wenn die Eigenmittel der Wertpapierfirma unter den von den P2G festgelegten Wert fallen oder …
|
407. Wenn die Eigenmittel der Wertpapierfirma unter den von den P2G festgelegten Wert fallen oder …
Wenn die Eigenmittel der Wertpapierfirma unter den von den P2G festgelegten Wert fallen oder wahrscheinlich fallen werden, sollte die zuständige Behörde erwarten, dass die Wertpapierfirma sie benachrichtigt und den Kapitalplan überarbeitet. Die zuständigen Behörden sollten sich vergewissern, dass die Wertpapierfirma in dieser Benachrichtigung erläutert, welche zu erwartenden nachteiligen Folgen sie zu diesem Schritt veranlassen und welche Maßnahmen geplant sind, damit die P2G wieder eingehalten werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|