+410. In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen …
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410. In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen …
In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen Behörden für Wertpapierfirmen, die den Anforderungen der Richtlinie 2014/59/EU unterliegen, Frühinterventionsmaßnahmen nach Artikel 27 der Richtlinie 2014/59/EU anwenden, die die in den Artikeln 39 bis 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 genannten Aufsichtsmaßnahmen ergänzen sollen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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