+410. In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen …

410. In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen …

In Ergänzung zu den in diesem Titel beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen können die zuständigen Behörden für Wertpapierfirmen, die den Anforderungen der Richtlinie 2014/59/EU unterliegen, Frühinterventionsmaßnahmen nach Artikel 27 der Richtlinie 2014/59/EU anwenden, die die in den Artikeln 39 bis 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 genannten Aufsichtsmaßnahmen ergänzen sollen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/