+418. Gemäß dem in Titel 1 genannten Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinien ist wie folgt …
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418. Gemäß dem in Titel 1 genannten Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinien ist wie folgt …
Gemäß dem in Titel 1 genannten Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinien ist wie folgt vorzugehen: - a. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde nimmt die Erstbewertung des Mutterunternehmens und der Wertpapierfirmengruppe auf konsolidierter Basis vor und
- b. die zuständigen Behörden nehmen die Erstbewertung der Unternehmen der Gruppe vor, die ihrer Aufsicht unterliegen (auf Einzelbasis oder auf teilkonsolidierter Basis, sofern relevant).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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