+418. Gemäß dem in Titel 1 genannten Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinien ist wie folgt …

418. Gemäß dem in Titel 1 genannten Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinien ist wie folgt …

Gemäß dem in Titel 1 genannten Anwendungsbereich der vorliegenden Leitlinien ist wie folgt vorzugehen:

  • a. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde nimmt die Erstbewertung des Mutterunternehmens und der Wertpapierfirmengruppe auf konsolidierter Basis vor und
  • b. die zuständigen Behörden nehmen die Erstbewertung der Unternehmen der Gruppe vor, die ihrer Aufsicht unterliegen (auf Einzelbasis oder auf teilkonsolidierter Basis, sofern relevant).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/