+424. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen …
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424. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen …
Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen, einschließlich der Forderung zusätzlicher Eigenmittel nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf konsolidierter Ebene oder auf der Ebene der einzelnen Unternehmen gemäß Titel 7 sollten im Aufsichtskollegium erörtert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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