+424. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen …

424. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen …

Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen, einschließlich der Forderung zusätzlicher Eigenmittel nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf konsolidierter Ebene oder auf der Ebene der einzelnen Unternehmen gemäß Titel 7 sollten im Aufsichtskollegium erörtert werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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