+11.2 SREP-Kapitalbewertung und firmenspezifische Aufsichtsanforderungen
---+423. Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung und der Eigenkapitalanforderungen gemäß dem in …
---+424. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen …
---+425. Im Rahmen der Diskussionen über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und der …
---+426. Die Kapitalanforderung und gegebenenfalls andere Kapitalmaßnahmen sollten auf konsolidierter …
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11.2 SREP-Kapitalbewertung und firmenspezifische Aufsichtsanforderungen
11.2 SREP-Kapitalbewertung und firmenspezifische Aufsichtsanforderungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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423. Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung und der Eigenkapitalanforderungen gemäß dem in …
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Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung und der Eigenkapitalanforderungen gemäß dem in Titel 7 beschriebenen Verfahren für grenzüberschreitend tätige Wertpapierfirmengruppen wird im Rahmen der Erörterungen im Aufsichtskollegium festgelegt.
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424. Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen …
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Die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Ergreifung von Aufsichtsmaßnahmen, einschließlich der Forderung zusätzlicher Eigenmittel nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf konsolidierter Ebene oder auf der Ebene der einzelnen Unternehmen gemäß Titel 7 sollten im Aufsichtskollegium erörtert werden.
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425. Im Rahmen der Diskussionen über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und der …
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Im Rahmen der Diskussionen über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung und der Festlegung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung sollten die zuständigen Behörden die folgenden Aspekte berücksichtigen: - a. Bewertung der Wesentlichkeit der auf konsolidierter Ebene und auf der Ebene der einzelnen Unternehmen festgestellten Risiken und Mängel (d. h., welche Risiken
137 für die Gruppe als Ganzes und welche nur für ein einzelnes Unternehmen wesentlich sind) und der zur Deckung dieser Risiken erforderlichen Eigenmittel; - b. wenn die erkannten Mängel allen Unternehmen gemein sind, Koordinierung der Bewertung und der aufsichtlichen Reaktion und insbesondere Entscheidung, ob Maßnahmen auf konsolidierter Ebene oder verhältnismäßig auf der Ebene der einzelnen Unternehmen den Unternehmen auferlegt werden sollten, die gemeinsame Mängel aufweisen;
- c. Ergebnisse der aufsichtlichen Benchmark-Berechnungen, die zur Bestimmung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung für alle Unternehmen der Gruppe sowie auf konsolidierter Ebene herangezogen werden;
- d. für die einzelnen Unternehmen sowie auf konsolidierter Ebene festzulegende zusätzliche Eigenmittelanforderung, um die Kohärenz der endgültigen Eigenmittelanforderungen sicherzustellen, sowie Entscheidung, ob Eigenmittel von der konsolidierten Ebene auf die Ebene der einzelnen Unternehmen übertragen werden müssen; und
- e. Ermittlung der P2G für das Mutter- oder Tochterunternehmen oder auf konsolidierter Ebene.
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426. Die Kapitalanforderung und gegebenenfalls andere Kapitalmaßnahmen sollten auf konsolidierter …
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Die Kapitalanforderung und gegebenenfalls andere Kapitalmaßnahmen sollten auf konsolidierter und auf Einzelbasis festgelegt werden. Bei der Bewertung auf teilkonsolidierter Basis sollten sich die Kapitalanforderung und andere Kapitalmaßnahmen nur auf das Mutterunternehmen der teilkonsolidierten Gruppe beziehen, damit eine Doppelzählung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen, die von den zuständigen Behörden für Tochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten angedacht sind, vermieden wird.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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