+426. Die Kapitalanforderung und gegebenenfalls andere Kapitalmaßnahmen sollten auf konsolidierter …
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426. Die Kapitalanforderung und gegebenenfalls andere Kapitalmaßnahmen sollten auf konsolidierter …
Die Kapitalanforderung und gegebenenfalls andere Kapitalmaßnahmen sollten auf konsolidierter und auf Einzelbasis festgelegt werden. Bei der Bewertung auf teilkonsolidierter Basis sollten sich die Kapitalanforderung und andere Kapitalmaßnahmen nur auf das Mutterunternehmen der teilkonsolidierten Gruppe beziehen, damit eine Doppelzählung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen, die von den zuständigen Behörden für Tochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten angedacht sind, vermieden wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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