+11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …

11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …

Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 besondere Liquiditätsanforderungen vorgeschrieben, so kann eine solche Wertpapierfirma nur dann von den Liquiditätsanforderungen ausgenommen werden, wenn sie diesen besonderen Liquiditätsanforderungen nach Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 nicht mehr unterliegt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/