+11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …
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11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …
Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 besondere Liquiditätsanforderungen vorgeschrieben, so kann eine solche Wertpapierfirma nur dann von den Liquiditätsanforderungen ausgenommen werden, wenn sie diesen besonderen Liquiditätsanforderungen nach Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 nicht mehr unterliegt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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