+4.1 Allgemeine Erwägungen
---+10. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die die in Artikel 12 Absatz 1 der …
---+11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …
---+12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …

4.1 Allgemeine Erwägungen

4.1 Allgemeine Erwägungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
10. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die die in Artikel 12 Absatz 1 der …

Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 genannten Bedingungen als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirma erfüllt, von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 ausnehmen, sofern die Wertpapierfirma die in diesen Leitlinien festgelegten Freistellungskriterien erfüllt.

11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …

Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 besondere Liquiditätsanforderungen vorgeschrieben, so kann eine solche Wertpapierfirma nur dann von den Liquiditätsanforderungen ausgenommen werden, wenn sie diesen besonderen Liquiditätsanforderungen nach Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 nicht mehr unterliegt.

12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …

Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines Freistellungsantrags der Wertpapierfirma von den Liquiditätsanforderungen nach Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 ausnehmen. Zusammen mit einem solchen Antrag sollte die Wertpapierfirma der zuständigen Behörde alle Informationen zur Verfügung stellen, die diese benötigt, um beurteilen zu können, ob die Anforderungen dieser Leitlinien erfüllt sind. Diese Informationen sollten eine Beschreibung der Tätigkeit der Wertpapierfirma und der Art und Weise enthalten, wie die Wertpapierfirma die Anforderungen für die Freistellung erfüllt.

4 EBA Public

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/