+17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
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17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in erheblichem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen tätigt und die Fähigkeit der 5 EBA Public Wertpapierfirma zum Umtausch von Währungen und ihr Zugang zu den betreffenden Devisenmärkten unter Stressbedingungen beeinträchtigt sein können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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