+17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …

17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …

Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in erheblichem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen tätigt und die Fähigkeit der

5 EBA Public

Wertpapierfirma zum Umtausch von Währungen und ihr Zugang zu den betreffenden Devisenmärkten unter Stressbedingungen beeinträchtigt sein können.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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