+6. Die Abwicklungsbehörden können beschließen, diese Leitlinien ganz oder in Teilen für Institute …
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6. Die Abwicklungsbehörden können beschließen, diese Leitlinien ganz oder in Teilen für Institute …
Die Abwicklungsbehörden können beschließen, diese Leitlinien ganz oder in Teilen für Institute, die vereinfachten Anforderungen für die Abwicklungsplanung unterliegen, oder für Institute anzuwenden, in deren Abwicklungsplan vorgesehen ist, dass sie nach nationalem Recht geordnet liquidiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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