+8. Für Institute, die als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den …
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8. Für Institute, die als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den …
Für Institute, die als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, gelten diese Leitlinien für die gesamte Abwicklungsgruppe, d. h. die Abwicklungseinheiten und ihre Tochterunternehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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