+Begriffsbestimmungen
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Begriffsbestimmungen
- - Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und den EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit verwendeten und definierten Begriffe in den vorliegenden Leitlinien dieselbe Bedeutung.
- - Unter „Transferstrategien oder -instrumente“ sind für die Zwecke dieser Leitlinien Unternehmensveräußerungen (entweder über den Verkauf von Anteilen oder den Verkauf von Vermögenswerten, Rechten oder Verbindlichkeiten gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2014/59/EU, ein Brückeninstitut (auch als „Closed Bail-in“ bezeichnet) gemäß Artikel 40 der Richtlinie 2014/59/EU und das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten gemäß Artikel 42 der Richtlinie 2014/59/EU zu verstehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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