+Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

  • - Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und den EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit verwendeten und definierten Begriffe in den vorliegenden Leitlinien dieselbe Bedeutung.
  • - Unter „Transferstrategien oder -instrumente“ sind für die Zwecke dieser Leitlinien Unternehmensveräußerungen (entweder über den Verkauf von Anteilen oder den Verkauf von Vermögenswerten, Rechten oder Verbindlichkeiten gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2014/59/EU, ein Brückeninstitut (auch als „Closed Bail-in“ bezeichnet) gemäß Artikel 40 der Richtlinie 2014/59/EU und das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten gemäß Artikel 42 der Richtlinie 2014/59/EU zu verstehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/